Allgemeine Geschäftsbedingungen „Fairy Tale“, Tatjana Bommersheim
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“) gelten für alle von der Reitschule „Islandpferde Fairy Tale, Tatjana Bommersheim“ angebotenen Leistungen, wie insbesondere den Reitunterricht als Gruppen-, Einzel- oder Longen-Unterricht, Ferienfreizeiten und Kindergeburtstage (nachstehend der „Reitunterricht“).
Ist der Vertragspartner der rechtliche Vertreter des Reitschülers, beziehen sich der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie entsprechende Verhaltenspflichten beinhalten, auch auf den Reitschüler; die Pflichten des rechtlichen Vertreters bleiben davon unberührt.
1. Der Reitunterricht findet auf den Pferden der Reitschule oder einem anderen dafür qualifizierten Pferd statt. Die Einteilung der Reitpferde erfolgt ausschließlich durch die Reitschule, wobei Wünsche der Reitschüler, soweit möglich, berücksichtigt werden; ein Anspruch auf ein bestimmtes Schulpferd besteht allerdings in keinem Fall.
2. Soweit er die dafür erforderliche Erfahrung hat und von der Reitschule entsprechend angewiesen wurde, ist der Reitschüler dafür verantwortlich, das ihm zugewiesene Schulpferd vor Beginn des Reitunterrichts ordnungsgemäß zu putzen und zu satteln. Dafür muss sich der Reitschüler zwischen 40 und 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Reitschule einfinden. Sollte sich der Reitschüler verspäten, liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob der Reitschüler vom Unterricht ausgeschlossen wird oder er noch teilnehmen kann. Bei Ausschluss hat der Reitschüler dem Reitunterricht bis zur Abholung durch seine Erziehungsberechtigten als Zuschauer beizuwohnen.
3. Nach dem Reitunterricht hat der Reitschüler das Schulpferd ordnungsgemäß abzusatteln und zu versorgen und den Sattel, die Trense und das Putzzeug ordnungsgemäß wegzuräumen; die Ordnung in den Sattelschränken ist unbedingt einzuhalten. Mit dem Lederzeug (Sattel, Trense) hat der Reitschüler pfleglich umzugehen, wobei das Trensengebiss stets auszuwaschen ist. Besonders bei schlechtem Wetter oder nach Geländeritten ist auf Sauberkeit des Sattelzeugs und der Pferdehufe zu achten (die Hufe des Schulpferdes sind nach Ausritten immer auf Steine zu kontrollieren und eventuelle Steine sind zu entfernen).
Der Reitschüler hat ferner die Pferdeäpfel an seinem Putzplatz und auf entsprechende Anweisung seines Reitlehrers auch auf dem Reitplatz ordnungsgemäß zu entfernen.
4. Die Reitschule und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur
(i) im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
(ii) im Falle der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, auch wenn diese auf einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, und
(iii) im Falle der Verletzung einer Kardinalspflicht (das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Reitschüler regelmäßig vertraut und vertrauen darf), auch wenn diese auf einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, wobei die Haftung der Reitschule in diesem Fall auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist. Eine weitergehende Haftung der Reitschule für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
5. Das Betreten des Geländes der Reitschule außerhalb des Reitunterrichts erfolgt auf eigene Gefahr (das gilt insbesondere auch für Begleitpersonen des Reitschülers; minderjährige Kinder sind von ihren Begleitpersonen zu beaufsichtigen).
6. Auf dem gesamten Gelände der Reitschule sind das Mitführen und der Konsum von alkoholhaltigen Getränken, das Rauchen und offenes Feuer streng verboten.
7. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Oberems, November 2024